Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Die KI-Löwen, mit Geschäftssitz in Deutschland, bietet ein breites Spektrum an KI-basierten digitalen Dienstleistungen an. Für die Geschäftsbeziehung zwischen KI-Löwen und dem Auftraggeber (dem „Kunden“, Kunde und KI-Löwen gemeinsam die „Vertragsparteien“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2. KI-Löwen weist abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zurück. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn KI-Löwen sie schriftlich bestätigt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Mit Buchung der beschriebenen Dienstleistung erklärt der Kunde, einen Vertrag über die Durchführung der Dienstleistungen abschließen zu wollen. Das Vertragsverhältnis (der „Auftrag“) kommt mit dem Unterschreiben des Vertrags oder der schriftlichen Auftragsbestätigung durch KI-Löwen zustande. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch KI-Löwen.
2.2. Mit Buchung der Dienstleistung gemäß Punkt 2.1. bestätigt der Kunde, dass er die AGB gelesen und verstanden hat, und erkennt diese ausdrücklich an.
3. Rechte und Pflichten von KI-Löwen
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Die Leistungen umfassen insbesondere:
- Entwicklung und Implementierung von Chatbots
- KI-Telefonie-Lösungen
- Digitale Avatare
- Prozessautomatisierung
- Custom GPT-Systeme
- Strategische KI-Beratung
- Integration in bestehende IT-Systeme
Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit von KI-Löwen.
3.2. Etwaige von diesem Angebot abweichende Bedingungen durch den Kunden werden erst wirksam, sofern KI-Löwen sie schriftlich per E-Mail oder Post bestätigt. Stillschweigend können von diesem Vertrag abweichende Bedingungen nicht wirksam werden.
3.3. KI-Löwen ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Durchführung eines Auftrags selbst auszuführen oder sich qualifizierter Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
3.4. KI-Löwen gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der Daten des Kunden nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO) und verwendet die Daten ausschließlich im Rahmen des Zwecks des Auftrags. KI-Löwen ist dabei berechtigt, Daten im Zuge der vertragsgegenständlichen Leistungen an qualifizierte Dritte als Erfüllungsgehilfen weiterzugeben, sofern diese eine entsprechende Verschwiegenheitsvereinbarung und Sorgfaltserklärung im Umgang mit den Daten unterzeichnet haben.
3.5. KI-Löwen verpflichtet sich, alle Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Da jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass Missverständnisse auftreten, Informationen in Einzelfällen unvollständig, unklar oder unrichtig an KI-Löwen übermittelt werden oder unklar oder unrichtig verstanden und weitergeleitet werden, wird seitens KI-Löwen keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen durch den Kunden übernommen.
3.6. Von KI-Löwen besteht keine Erfolgsgarantie für das Projekt des Kunden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, KI-Löwen zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Kommt es aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder ausgebliebener Informationen zu einer Verzögerung, trägt der Kunde den dadurch entstehenden Aufwand.
4.2. Der Kunde benennt einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner für die Projektdauer.
4.3. Es obliegt dem Kunden, die für die Durchführung des Auftrags erteilten Informationen auf ihre Richtigkeit, und seine zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber- und Kennzeichenrechte, oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Eine Nachprüfpflicht von KI-Löwen besteht diesbezüglich nicht. Wird KI-Löwen wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde KI-Löwen schad- und klaglos.
5. Lieferung, Termine und Fristen
5.1. Angegebene Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Termine sind schriftlich festzuhalten bzw. von KI-Löwen schriftlich zu bestätigen.
5.2. KI-Löwen bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er KI-Löwen schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
5.3. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Soweit gesetzlich zulässig sind Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug ausgeschlossen.
5.4. Höhere Gewalt, Cyberattacken, Systemausfälle, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände außerhalb des Einflusses von KI-Löwen hat KI-Löwen nicht zu vertreten und gestatten die Neufestsetzung des vereinbarten Leistungszeitraums.
6. Entgelt und Abrechnung
6.1. Für die Leistungen von KI-Löwen wird dem Kunden ein Entgelt gemäß den im Angebot angegebenen Preisen berechnet. Alle Preise sind Endpreise. Ein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer erfolgt nicht.
6.2. Die Abrechnung erfolgt bei Projektverträgen nach Projektfortschritt oder nach Abschluss. Bei Beratungsleistungen wird nach Aufwand abgerechnet.
6.3. Bei Wartungs- und Supportverträgen erfolgt die Zahlung monatlich im Voraus und ist jeweils zum 1. des Monats fällig.
6.4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.5. Für den Fall der Überschreitung des Zahlungsziels ist KI-Löwen nach Mahnung des Kunden unter Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verrechnen.
6.6. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Zahlungsverzugs auch sämtliche Kosten für die Einmahnung und Einbringlichmachung der offenen Zahlungen zu tragen.
6.7. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist KI-Löwen berechtigt, alle für den Kunden bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen fällig zu stellen. Darüber hinaus ist KI-Löwen nicht mehr verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages zu erbringen.
6.8. Gegen Forderungen von KI-Löwen kann nicht aufgerechnet werden, es sei denn mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
7. Eigentums- und Schutzrechte
7.1. Erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KI-Löwen.
7.2. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an entwickelten KI-Systemen, Codes und Algorithmen bleiben bei KI-Löwen. Dem Kunden wird ein nicht-ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die vertragsgemäße Verwendung eingeräumt.
7.3. Die Eigentumsrechte an eigens für den Kunden erstellten Inhalten und konfigurierten KI-Lösungen gehen nach Abschluss des Projektes und vollständiger Zahlung an den Kunden über. Eigentums- und Nutzungsrechte an Grundlagen, Frameworks, allgemeinen Algorithmen sowie weiteres geistiges Eigentum von KI-Löwen bleiben bei KI-Löwen.
7.4. Eine Weitergabe der KI-Lösungen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von KI-Löwen.
8. Abwerbeverbot
8.1. Der Kunde verpflichtet sich, weder Mitarbeiter von KI-Löwen noch Dritte, derer sich KI-Löwen zur Erfüllung des Auftrags bedient, in irgendeiner Form abzuwerben.
8.2. Für den Fall der Verletzung des Abwerbeverbots verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro an KI-Löwen zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt davon unberührt.
8.3. Das Abwerbeverbot gilt für die Dauer des zwischen KI-Löwen und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses sowie binnen zwei Jahre nach Beendigung der letzten Leistungserbringung.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
9.1. Schließt der Kunde den Auftrag als Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes ab, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB zu. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Auftrag zu widerrufen.
9.2. Die Widerrufsfrist für den Auftrag beträgt vierzehn Tage ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
9.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Widerruf mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post, Telefon oder E-Mail an info@ki-loewen.de) mitteilen.
9.4. Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde den Auftrag widerruft, hat KI-Löwen ihm alle Zahlungen, die KI-Löwen von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückzuzahlen. Tritt der Kunde von einem Vertrag über eine Dienstleistung zurück, nachdem es sein Verlangen zur vorzeitigen Dienstleistungserbringung während der Rücktrittsfrist erklärt und KI-Löwen hierauf während der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat der Kunde KI-Löwen einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von KI-Löwen bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
10. Kündigung von Verträgen
10.1. Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.
10.2. Wartungs- und Supportverträge haben eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
10.3. Außerordentliche Kündigung: KI-Löwen ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von einem Auftrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- a. die Ausführung eines Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird;
- b. der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt;
- c. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen.
10.4. Der Kunde ist berechtigt, vom Auftrag aus wichtigem Grund ohne Nachfristsetzung zurückzutreten, wenn die Aufrechterhaltung des Auftrages für den Kunden nicht mehr zumutbar ist.
11. Gewährleistung
11.1. KI-Löwen erstellt alle Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen. Eine Gewähr für die absolute Fehlerfreiheit der entwickelten KI-Systeme übernimmt KI-Löwen jedoch nicht, da diese auf maschinellem Lernen basieren und laufend optimiert werden.
11.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate nach Leistungserbringung durch KI-Löwen.
11.3. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Mängel der Leistung unverzüglich nach Erkennen derselben, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen.
11.4. Im Fall eines berechtigten Anspruchs auf Gewährleistung steht dem Kunden primär das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch KI-Löwen zu. Erst nach erfolgloser Nachbesserung ist der Kunde zur verhältnismäßigen Preisminderung berechtigt.
11.5. Sofern der Kunde Verbraucher ist gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
12. Außergerichtliche Streitbeilegung
12.1. Vor Einleitung gerichtlicher Verfahren verpflichten sich beide Parteien, zunächst eine außergerichtliche Einigung zu versuchen.
12.2. Streitigkeiten sollen zunächst in einem direkten Gespräch zwischen den Geschäftsleitungen beider Parteien innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung geklärt werden.
12.3. Mediation: Führt das direkte Gespräch nicht zum Erfolg, verpflichten sich die Parteien zur Durchführung eines Mediationsverfahrens vor einem neutralen Mediator.
12.4. Gerichtliche Schritte: Gerichtliche Schritte sind erst nach erfolglosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens zulässig. Dies gilt nicht für Eilverfahren oder die Wahrung von Verjährungsfristen.
12.5. Kostenverteilung: Die Kosten des Schlichtungsverfahrens tragen beide Parteien zu gleichen Teilen.
13. Haftung
13.1. Soweit gesetzlich zulässig, haftet KI-Löwen nur, wenn ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KI-Löwen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
13.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen sowie Folge- und Vermögensschäden haftet KI-Löwen nicht.
13.3. Die Gesamthaftung ist auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme begrenzt.
13.4. Der Kunde verpflichtet sich, KI-Löwen gegen Ansprüche von Dritten vollkommen schad- und klaglos zu halten.
13.5. Soweit gesetzlich zulässig verfallen Schadenersatzansprüche des Kunden sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem haftungsbegründenden Verhalten von KI-Löwen.
14. Vertraulichkeit
14.1. KI-Löwen und der Kunde verpflichten sich zur absoluten Verschwiegenheit über alle geschäftlichen Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
14.2. Die Verschwiegenheit erstreckt sich auf den gesamten Inhalt und Umfang des Auftrags sowie sämtliche damit zusammenhängende Informationen und Umstände und reicht unbegrenzt über das Ende eines Auftrags hinaus.
15. Referenznennung
15.1. KI-Löwen ist berechtigt, den Kunden als Referenz gegenüber Dritten zu nennen, etwa auf der Website, in Broschüren, in Sozialen Medien oder bei Vorträgen. Dies umfasst auch die Verwendung von geschützten Marken und Logos des Kunden.
15.2. KI-Löwen ist nicht zur Referenznennung verpflichtet. Der Kunde kann der Referenznennung schriftlich widersprechen.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
16.1. Sämtliche Vereinbarungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2. Gerichtsstand ist der Sitz von KI-Löwen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen.
17.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt der übrige Inhalt davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
17.3. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen AGB haben schriftlich und entweder durch persönliche Übergabe, per eingeschriebenem Brief oder per E-Mail zu erfolgen.
Weitere Rechtstexte
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